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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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13.08.2021

Förderung für Kulturprojekte

FINANZIERUNG FÜR NEUE KULTURPROJEKTE: PROGRAMM „REGIONALE KULTURPOLITIK“ VERGIBT FÖRDERMITTEL

Ab sofort sind wieder Bewerbungen um finanzielle Förderung für neue Kulturprojekte durch das Landesprogramm „Regionale Kulturpolitik” möglich.

Noch bis zum 30. September können Projektanträge eingereicht werden. Gesucht werden insbesondere Projekte, die die Kriterien Kooperation und Vernetzung erfüllen. Verpflichtend und hilfreich ist eine Beratung durch das Kulturbüro Münsterland, das bei der Projektplanung und beim Ausfüllen des Online-Formulars unterstützt.

Die Regionale Kulturpolitik fördert darüber hinaus vorrangig Projekte und Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen. Typisch für die Kultur im Münsterland sind die Spannungsfelder zwischen Tradition und Moderne, Stadt und Land oder Bodenständigkeit und Innovation.

Aufgerufen sind zur Bewerbung neben Privatpersonen auch kreative Vereine, Verbände, Kommunen, Institutionen und freie Träger.

Beispielhafte Projekte, die im Jahr 2021 gefördert wurden, sind die Theaterproduktion „KING’S MEN spielen HAMLET“, das Ausstellungsprojekt „KunstOrt MünsterLand #VIELFALT“, das Klangkunstfestival „Soundseeing“ oder das Tanzstück für Kinder ab 7 Jahren „TURBOGIGAMANIPOWERISTISCH“.

Eine Besonderheit der Förderung ab diesem Jahr ist, das zusätzlich zum eigentlichen Projektantrag noch sogenannte Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit beantragt werden können. Ob Dolmetschen in Gebärdensprache, Audiodeskription oder die barrierefreie Gestaltung der Kommunikationsmittel – projektbezogene Maßnahmen, die Menschen mit einer Behinderung die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen, können mit bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt bezuschusst werden.