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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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20.12.2018

Erweiterung "Wolfsgebiet Schermbeck"

Mit Erlass vom 01.10.2018 hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen das "Wolfsgebiet Schermbeck" ausgewiesen. Hiermit wird das Wolfsgebiet mit Wirkung zum 20.12.2018 um eine Pufferzone erweitert, die das Wolfsgebiet umgibt.

Die umliegende "Pufferzone um das Wolfsgebiet" umfasst eine Fläche von etwa 2.800 km². Sie wurde auf der Grundlage fachlicher Kriterien vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) abgegrenzt. Die Pufferzone um das Wolfsgebiet umfasst damit unter anderem die folgenden Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise:

  • Kreis Borken: Bocholt, Borken, Isselburg, Rhede, Velen, Heiden und Reken
  • Kreis Kleve: Emmerich, Geldern, Gock, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Rees (nordwestlich der B 67), Straelen, Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze
  • Kreis Wesel: Kamp-Lintfort, Moers, Nekirchen-Vluyn, Rheinberg, Wesel (linksrheinischer Teil), Xanten, Alpen und Sonsbeck

Erweiterung Wolfsgebiet Schermbeck (PDF, 4 MB)

Fördermöglichkeiten für Tierhalter

Die Erweiterung des Wolfsgebietes um die oben beschriebene Pufferzone ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land NRW beabsichtigt zukünftig auch in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) zu fördern. Derzeit werden die Förderrichtlinien Wolf fortgeschrieben, um eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltun zu eröglichen. So sollen im Bereich der umliegenden Pufferzone in NRW zukünftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig werden. Dabe soll die Erhöhung der Förderquote für investive Herdenschutzmaßnahmen auf 100% erhöht werden. Außerdem wird eine Ausweitung der Förderung auf weitere Tierhaltungen geprüft. Die Änderungen der Förderrichtlinien Wolf sollen nach Abschluss der Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof in Kraft treten.

Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind dann - ab dem in Krafttreten der fortgeschriebenen Förderrichtlinien Wolf - auch für die umliegende Pufferzone möglich und können bei der Bezirkgsregierung Münster als zusätndige Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Bezirksregierung Münster, Förderrichtlinie Wolf