Erweiterung "Wolfsgebiet Schermbeck"
Die umliegende "Pufferzone um das Wolfsgebiet" umfasst eine Fläche von etwa 2.800 km². Sie wurde auf der Grundlage fachlicher Kriterien vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) abgegrenzt. Die Pufferzone um das Wolfsgebiet umfasst damit unter anderem die folgenden Städte bzw. Gemeinden vollständig oder teilweise:
- Kreis Borken: Bocholt, Borken, Isselburg, Rhede, Velen, Heiden und Reken
- Kreis Kleve: Emmerich, Geldern, Gock, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Rees (nordwestlich der B 67), Straelen, Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze
- Kreis Wesel: Kamp-Lintfort, Moers, Nekirchen-Vluyn, Rheinberg, Wesel (linksrheinischer Teil), Xanten, Alpen und Sonsbeck
Erweiterung Wolfsgebiet Schermbeck (PDF, 4 MB)
Fördermöglichkeiten für Tierhalter
Die Erweiterung des Wolfsgebietes um die oben beschriebene Pufferzone ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land NRW beabsichtigt zukünftig auch in diesen Bereichen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) zu fördern. Derzeit werden die Förderrichtlinien Wolf fortgeschrieben, um eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltun zu eröglichen. So sollen im Bereich der umliegenden Pufferzone in NRW zukünftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig werden. Dabe soll die Erhöhung der Förderquote für investive Herdenschutzmaßnahmen auf 100% erhöht werden. Außerdem wird eine Ausweitung der Förderung auf weitere Tierhaltungen geprüft. Die Änderungen der Förderrichtlinien Wolf sollen nach Abschluss der Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof in Kraft treten.
Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind dann - ab dem in Krafttreten der fortgeschriebenen Förderrichtlinien Wolf - auch für die umliegende Pufferzone möglich und können bei der Bezirkgsregierung Münster als zusätndige Bewilligungsbehörde gestellt werden.