Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
07.10.2019

Einschulungstermine für das Schuljahr 2020/2021

Der Stichtag für das Einschulungsalter zum Schuljahr 2020/2021 ist der 30. September 2014.

§ 35 (1) Schulgesetz NRW (Beginn der Schulpflicht)

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zumBeginndes 30. Septemberdas sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

§ 35 (2) Schulgesetz NRW

Kinder, die nach dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunkt dassechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Hinweis: Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 20.06.2008:

Kinder im Sinne des § 35 (2) SchulG werden wie Kinder nach Abs. 1 in einem Aufnahmeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 behandelt, wenn sie bis zum Stichtag 15.11.angemeldet wurden.Voraussetzung ist, dass die Schulleitung dieSchulfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens vor einer Entscheidung in einem Aufnahmeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 feststellen kann. Kinder im Sinne des § 35 Abs. 2 SchulG, deren Schulfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, können im Rahmen freier Kapazitäten aufgenommen werden.

§ 35 (3) Schulgesetz NRW

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterinoder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern dieZeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

Anmeldetermine der Grundschulen:

Kath. Grundschule Anholt, Schneidkuhle 12, 46419 Isselburg 04.-05.11.2019 und am 07.11.2019 Eltern, deren Kindern auf Antrag eingeschult werden sollen, melden sich bitte telefonisch vorab beim Schulsekretariat unter 02874 / 2037, um einen Termin zu vereinbaren.

Grundschulverbund Isselschule, Drengfurter Straße 13-15, 46419 Isselburg 04. -05.11.2019 sowie am 07.11.2019 und am 11.11.2019 Eltern, deren Kindern auf Antrag eingeschult werden sollen, melden sich bitte telefonisch vorab beim Schulsekretariat unter 02874 / 4191, um einen Termin zu vereinbaren.

Zuder Anmeldung ist das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde und ggf. eine Kopie des Urteils des Familiengerichts bzgl. des Sorgerechts mitzubringen. Auf Empfehlung der Schulleitungen sollen die Eltern ihre schulpflichtig werdendenKinder zum Anmeldetermin mitbringen. Anmeldung in den außerschulischen Betreuungseinrichtungen der Grundschulen (OGS / VHTS) Die Aufnahme erfolgt nur auf Grund eines schriftlichen Antrags gegenüber dem Schulträger. Zur Fristwahrung genügt auch der schriftliche Antrag gegenüber der jeweiligen Schulleitung. Der Antrag auf Aufnahme hat spätestens am 30.11. eines Jahres für das folgende Schuljahr zu erfolgen. Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze in den Betreuungseinrichtungen vorhanden sind, erfolgt die Platzvergabe nach den Kriterien des Kriterienkataloges der Elternbeitragssatzung. Anmeldungen die nach dem 30.11. eingehen, können evtl. berücksichtigt werden, wenn in den Einrichtungen noch freie Plätze vorhanden sind.