CoronaEinreiseVO in Nordrhein-Westfalen in Kraft
Das Land NRW hat am 09.04.2020 neue Regelungen in Bezug auf Ein- und Rückreisende erlassen. Danach sind Personen, die sich zuvor mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, verpflichtet, sich nach ihrer Einreise direkt nach Hause zu begeben und dort 14 Tage lang eine häusliche Absonderung einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, dass Haus nicht zu verlassen und keinen Besuch von Personen zu empfangen die nicht zum Haushalt gehören. Außerdem müssen sich diese Personen beim Gesundheitsamt melden.
Für Isselburg ist dies das Gesundheitsamt des Kreises Borken.
Diese Regelungen gelten jedoch nicht für Personen,
- die beruflich bedingt die Grenze überschreiten oder
- die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; zu diesen triftigen Reisegründen zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Einäscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
CoronaEinreise Verordnung 06.11.2020 (PDF, 103 kB)
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