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Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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21.07.2021

Corona Nothilfe für Vereine

Im April 2021 hat der Rat der Stadt Isselburg außerplanmäßig 50.000 € für die Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Stadt Isselburg zur Verfügung gestellt. Diese Summe soll dazu dienen, die Gewerbetreibenden, die nachweisbar durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten und nicht für finanzielle Hilfen des Bundes- oder Landes anspruchsberechtigt sind bzw. für die diese Hilfen nicht auskömmlich waren, auf Antrag zu unterstützen. 


Im Juli 2021 hat der Rat der Stadt Isselburg den Kreis der möglichen Empfänger dieser finanziellen
Unterstützung um die Vereine im Stadtgebiet ausgeweitet.
Demnach können sich ab sofort nicht nur die Gewerbetreibenden, sondern auch die Vereine an die
Stadt Isselburg wenden und um finanzielle Unterstützung bitten.
Die Vereine können sich hierzu an den Fachbereich 2 – zuständig für Bildung, Ordnung, Soziales und
Sport - wenden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und grundsätzlich an keine weitere Form
gebunden. Jedoch muss die finanzielle Notlage glaubhaft dargelegt werden. Der Fachausschuss des
Rates für Vergabe entscheidet letztlich über den Antrag des jeweiligen Vereins. Damit der Ausschuss
eine möglichst vergleichbare Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Anträge hat, sollten dem
Antrag der Vereine unbedingt folgende Unterlagen bzw. Nachweise beigefügt werden:

  1. Eine schriftliche Erklärung des Vorstands darüber, dass der Verein nicht für finanzielle Hilfender Bundes- oder Landesregierung anspruchsberechtigt ist beziehungsweise die gewährtenHilfen nicht auskömmlich waren.
  2. Um festzustellen, dass die finanzielle Notlage ursächlich durch die Corona-Krise entstandenist, sind die Kassenberichte 2019 und 2020 beizufügen.
  3. Zudem dient ein Kassenzwischenbericht für 2021 mit Stand des letzten Tages des dem Antrag vorausgegangenen Monats der Einschätzung der finanziellen Lage zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Sollten die Kassenberichte noch nicht von der Mitgliederversammlung beschlossen sein, reichen auch
vorläufige Berichte aus.

Gerne hilft der Fachbereich 2 bei Fragen der Vereine zur Antragstellung. Die Vereine können sich hierzu
an folgende Personen wenden:
Dina Deckers, Tel. 02874/911-66, dina.deckers@isselburg.de 
Julia Hochwarter, Tel. 02874/911-13, julia.hochwarter@isselburg.de