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22.03.2020

Bund und Länder einigen sich auf Kontaktverbot

Innerhalb einer Telefonkonferenz haben sich Bund und Länder verständigt, ein umfassendes Kontaktverbot zu beschließen.

Hier finden Sie die vorläufig festgelegten Punkte:

  • Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden demnach grundsätzlich verboten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
  • Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt aber erlaubt.
  • Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - darunter Friseure und Kosmetikstudios - sollen geschlossen werden. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
  • Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
  • Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.

Die Punkte gelten zunächst für zwei Wochen, so die Vereinbarung.

Hier der ergänzende Erlass zum Kontaktverbot:

Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen (PDF, 1.5 MB)