Schutz kritischer Infrastruktur
Am 12.03.2020 haben sich die Bürgermeister und Ordnungsamtsleiter aller Städte und Gemeinden des Kreises Borken getroffen und die Auswirkungen der aktuellen Pandemie mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besprochen und die weitere Vorgehensweise abgestimmt, deren Notwendigkeit sich aus den vorliegenden Informationen und Entwicklungen ergibt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Abstimmungsprozesses besteht darin, eine unkontrollierte Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, um möglichst jedem erkrankten Bürger die notwendige ärztliche Behandlung zukommen lassen zu können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht in dem Schutz der sogenannten kritischen Infrastrukturen. Hierunter sind insbesondere Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehren und auch die öffentlichen Verwaltungen zu verstehen. Sollte es zu einer Schließung dieser Infrastrukturen kommen, können viele für jede(n) einzelne(n) Bürgerin und Bürger wichtige und notwendige Dienstleistungen sowie die persönliche und auch öffentliche Sicherheit möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden. In Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr hat die Stadt Isselburg bereits über interne Kanäle Sicherheitsmaßnahmen für und mit der Feuerwehr abgestimmt und umgesetzt.
Ein weiterer wichtiger schützenswerter Bestandteil der städtischen Infrastruktur ist aber auch die Verwaltung mit den städtischen Betrieben (Bauhof und Kläranlage). Hierbei sind gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den publikumsintensiven Bereichen einem nicht unerheblichen Risiko einer Ansteckung ausgesetzt. Käme es zu einer solchen Ansteckung, muss letztlich mit einer Schließung der jeweiligen Dienststelle und damit einer Einstellung aller dort abzurufen Dienstleistungen gerechnet werden.
Damit dies nicht eintritt, bittet Bürgermeister Carbanje alle Bürgerinnen und Bürger darum, ihre jeweiligen Anliegen daraufhin zu prüfen, ob sie tatsächlich persönlich in der Verwaltung vorgetragen werden müssen. In vielen Fällen könnte es möglich sein, das Vorbringen des jeweiligen Anliegens vielleicht zu verschieben, es telefonisch zu besprechen oder schriftlich bzw. per E-Mail an die Verwaltung heranzutragen. Sofern jedoch eine persönliche Vorsprache wirklich erforderlich ist, wird darum gebeten, einen entsprechenden Beratungstermin mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorher abzustimmen.
Durch dieses Vorgehen soll zum einen der Publikumsverkehr im Moment für eine vorübergehende Zeit verringert werden. Zum anderen soll der verbleibende Publikumsverkehr parallel dazu besser gesteuert werden, sodass es in geringerem Maße zu größeren Personengruppen kommt, die gerade in den publikumsintensiven Dienstleistungsbereichen eventuell gleichzeitig warten müssen oder sich auf engem Raum begegnen. All diese Maßnahmen sollen letztlich sowohl die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Isselburg als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und der städtischen Betriebe schützen und, soweit es eben möglich ist, gewährleisten, dass die Dienstleistungen der Stadtverwaltung auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden können.