Bauherren aufgepasst
Mit Schnellbrief 97/2017 vom 06.04.2017 teilt der Städte-und Gemeindebund die Auswirkungen durch den Wegfall des Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW mit. Mit Außerkraftetreten des § 67 BauO NRW besteht kein Anspruch mehr auf die Erteilung einer Genehmigungsfreistellung. Dies führt ab dem 28.12.2017 zu folgender, auch vom Landesministerium mitgeteilter Rechtslage:
- fertig gestellte Vorhaben nach § 67 BauO NRW genießen nach diesem Zeitpunkt Bestandsschutz
- noch nicht begonnene Vorhaben bedürfen vor Baubeginn einer Baugenehmigung
- begonnene, aber nicht fertiggestellte Vorhaben würden ab diesem Zeitpunkt formell rechtswidrig errichtet werden. In einem Genehmigungsverfahren wäre zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Grundsätzlich müsste ein Vorhaben bis zum Abschluss des Verfahrens stillgelegt werden.
Folglich werden fortan nur Vorhaben im Freistellungsverfahren durch die Stadt Isselburg genehmigt, die zweifelsfrei bis zum 28.12.2017 fertiggestellt werden können. Alle weiteren Vorhaben sind beim Kreis Borken, Baugenehmigungsbehörde, einzureichen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Drees unter 02874 911-43 zur Verfügung.