Auch OGS und VHTS-Beiträge werden ausgesetzt
Aussetzung der Zahlung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule (OGS) und verlässliche Halbtagsschule (VHTS)während der Schulschließung.
Seit vergangenen Montag (16.03.2020) sind die Schulen und die Betreuungsangebote der Schulen -Offene Ganztagsschulen (OGS) und verlässliche Halbtagsschulen (VHTS) sowie Frühstart -nicht nur in der Stadt Isselburg geschlossen. Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen in vielen Bereichen massive Einschränkungenund sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Im Kreis Borken haben sich alle Kommunen (die 4 Stadtjugendämter und der Kreis für die übrigen 13 Städte und Gemeinden) auf eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Familien bezüglich der Zahlung des Elternbeitrags für die Kindertageseinrichtungen geeinigt. Die Stadt Isselburg erhebt ihrerseits auch für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote der städtischen Grundschulen – für die OGS und VHTS – einen Elternbeitrag. Die vorgenannte Vereinbarung bezüglich der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen wendet die Stadt Isselburg analog auf die Elternbeiträge für OGS und VHTS an. Es gilt demnach, dass zur kurzfristigen finanziellen Entlastung die Abbuchung der Elternbeiträge für die OGS und die VHTS für den Monat April zunächst ausgesetzt wird. Eltern, die den Beitrag bisher überwiesen haben oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können die Zahlung zunächst für den Monat April aussetzen. Sollte die Schließungszeit länger andauern, verlängert sich auch die Aussetzung der Beitragszahlung. Dies gilt auch für Eltern, die die zentralen Funktionsbereiche des öffentlichen Lebens sicherstellen und deshalb die Notfallbetreuung an den Schulen nutzen.
NRW-Familienminister Joachim Stamp hat bereits erklärt, dass die Landesregierung über die Erstattung von Elternbeiträgen wegen des Betreuungsausfalls nachdenken wolle, jetzt sei aber nicht der Zeitpunkt für diese Diskussion. Die Aussetzung der Beitragszahlung für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote der Grundschulen ist von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen im Kreis Borken vereinbart worden, um den Betroffenen einheitlich eine schnelle Hilfe zu gewähren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es zunächst lediglich eine Aussetzung der Zahlung ist und noch kein Verzicht auf den Elternbeitrag an sich. Die Folgefragen müssen später mit allen Beteiligten geklärt werden. Dabei geht es um rechtliche, politische und auch technische Fragestellungen. .