Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
08.10.2021

Anmeldungen für die OGS / VHTS

In Isselburg wird an den Grundschulen eine beitragspflichtige ganz- bzw. halbtags Betreuung der Schülerinnen und Schüler in Form der so genannten "Offenen Ganztagsschule" bzw. „Verlässlichen Halbtagsschule“ angeboten.

Die außerunterrichtliche Betreuung liegt an der Katholischen Grundschule Anholt in der Trägerschaft des DRK gemeinnützige Kindertageseinrichtungen an Aa und Issel GmbH, am Grundschulverbund Isselschule (Hauptstandort) in der Trägerschaft des Caritasverband für das Dekanat Bocholt e.V. und am Teilstandort des Grundschulverbunds Isselschule in Werth in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen.


Für das Anmeldeverfahren sowie die Einziehung der Elternbeiträge ist die Stadt Isselburg zuständig.

Weitere Informationen zu dem Anmeldeverfahren und den Angeboten an dem jeweiligen Schulstandort entnehmen Sie bitte dem „Infoblatt OGS/VHTS“.

Vollständige Anträge

Die Aufnahme erfolgt nur auf Grund eines schriftlichen Antrags gegenüber dem Schulträger. Zur Fristwahrung genügt auch der schriftliche Antrag gegenüber der jeweiligen Schulleitung. Der Antrag auf Aufnahme hat spätestens am 30.11. eines Jahres für das folgende Schuljahr zu erfolgen. Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze in den Betreuungseinrichtungen vorhanden sind, erfolgt die Platzvergabe nach den Kriterien des Kriterienkataloges der Elternbeitragssatzung. Anmeldungen die nach dem 30.11. eingehen, können evtl. berücksichtigt werden, wenn in den Einrichtungen noch freie Plätze vorhanden sind. Stichtag für die nachgelagerte Anmeldephase ist der 31.05. des Jahres, für das die Anmeldung erfolgen soll.