Allgemeinverfügung zum Download
Im Folgenden wird dargestellt, welche Maßnahmen die Stadt Isselburg zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie ergriffen hat.
Die ergriffenen Maßnahmen entsprechen weitestgehend den Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen und sind mit allen Kommunen des Kreises Borken abgestimmt. Die im Folgenden geschilderten Maßnahmen wurden heute Morgen durch eine Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Diese Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt der Stadt Isselburg bekannt gemacht. Sowohl das Amtsblatt wie auch die Allgemeinverfügung selber werden letztlich über den Internetauftritt der Stadt Isselburg zum Download zur Verfügung stehen.
Folgende Regelungen werden grob skizziert durch die Allgemeinverfügung angeordnet:
1. Reiserückkehrer aus den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten wird für einen Zeitraum von 14 Tagen der Zutritt zu Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Berufsschulen und Hochschulen untersagt.
2. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel untersagt.
3. Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen bzw. einzustellen: Schankwirtschaften, Kegelbahnen, Tanzveranstaltungen, Bibliotheken, Tierparks, Museen, Fitness-Studios, Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Fahrschulen und Spielplätze.
4. In Restaurants und Gaststätten sowie Hotels mit Bewirtung von Übernachtungsgästen sind folgende Auflagen einzuhalten: Alle Gäste sind mit Kontaktdaten zu registrieren. Es dürfen maximal die Hälfte der vorhandenen Sitzplätze belegt werden. Zwischen einzelnen Tischen ist der Mindestabstand von 2 m einzuhalten und die Gäste sind über Hygienehinweise zu informieren.
Wie schon mehrfach betont, gilt es in der aktuellen Situation, durch die Anstrengung aller Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Institutionen die Ausbreitung des Corona-Virus zumindest soweit einzudämmen, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems möglichst vermieden wird, um jedem Bürger und jeder Bürgerin den Zugang zu den medizinischen Leistungen zu ermöglichen, die er bzw. sie benötigt.
Bei allen allgemeinen Regelungen und Vorkehrungen wird es aber immer wieder Einzelfälle geben, die eine besondere Unterstützung benötigen. Vor diesem Hintergrund haben sich an anderer Stelle bereits private Initiativen zusammengefunden, die auf einfachem Wege Hilfen anbieten wollen. Dies können zum Beispiel die Erledigung von Einkäufen oder sonstigen Notwendigkeiten sein.
Sofern es auch in Isselburg solche Initiativen gibt, möchte die Stadt Isselburg gerne dabei behilflich sein, diese Angebote bekanntzumachen, falls hierfür ein Bedarf gesehen wird.
Um solche Initiativen zu erfassen und die entsprechenden Kontaktdaten zentral zu veröffentlichen, können sich hilfsbereite Bürger oder Initiativen gerne bei Frau Kroesen unter der Telefon-Nummer 02874-91129 oder per E-Mail an kroesen@isselburg.de wenden.
Allgemeinverfügung ab 19.03.2020 (PDF, 327 kB)