Aktuelle Informationen zur Bauordnung
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über die aktuelle Entwicklung der Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NW (a. F.) unterrichten.
Nach dem Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2017 können weiterhin bis zum 31.12.2018 Genehmigungsfreistellungen nach § 67 BauO NRW (a.F.) erteilt werden.
Bauherrinnen und Bauherren, die im vergangenen Jahr in Vorbereitung auf den Wegfall der Freistellungsverfahren zum 28.12.2017 einen Bauantrag eingereicht und diesen ruhend gestellt sowie gleichzeitig ein Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW (a.F.) bei der Kommune initiiert haben, werden gebeten, den Bauantrag zurückzunehmen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Schlüter (02861-82 2322; g.schlueter(at)kreis-borken.de) zur Verfügung.
Aktuelles zum Baurechtsmodernisierungsgesetz
(Stand: 04.01.2018)
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat am 21. Dezember 2017 offiziell die Verbändeanhörung zum Baurechtsmodernisierungsgesetz eingeleitet.
Mit der neuen Landesbauordnung soll das Bauordnungsrecht vereinfacht, Baukosten gesenkt, Genehmigungsverfahren vereinfacht und Potenziale zur innerstädtischen Nachverdichtung freigesetzt werden. Um dem Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, soll ein Klima für Neubau geschaffen werden. Das vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossene Moratorium der Landesbauordnung und das damit auf den 1. Januar 2019 aufgeschobene Inkrafttreten der Landesbauordnung 2016 bietet die Gelegenheit, die Landesbauordnung im oben genannten Sinne neu zu fassen.
Am 21. Dezember 2017 wurden der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) und die dazu erstellte Begründung in die offizielle Verbändeanhörung gegeben.
Inhaltlich orientiert sich der Referentenentwurf in weiten Teilen an der Musterbauordnung und greift darüber hinaus die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Landesbauordnung 2016 und in vielen Gesprächen mit sämtlichen Verbänden seit Sommer dieses Jahres gewonnenen Erkenntnisse auf.
Das Ministerium begrüßt es, wenn sich neben den angeschriebenen Verbänden auch weitere Organisationen, Vereine, Interessengruppen und auch Einzelpersonen an der Anhörung beteiligen würden. Hierfür ist die E-Mail-Adresse landesbauordnung@mhkbg.nrw.de eingerichtet worden.
Bis zum 19. Januar 2018 eingehende Eingaben werden im Rahmen der Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und abgewogen. Das Ministerium ist an einem offenen Dialog interessiert. Aus diesem Grund können nur solche Eingaben berücksichtigt werden, die den vollständigen Namen und die Anschrift der Absenderin oder des Absenders erkennen lassen. Die Eingaben werden anonym behandelt.
Quelle: Kreis Borken