Aktuelle Information für Bauherren - Freistellungsverfahren
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über die aktuelle Entwicklung der Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NW unterrichten:
Laut der im Dezember 2016 beschlossenen neuen Landesbauordnung NRW sollten die Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NW ab dem 28.12.2017 entfallen.
Mit dem nunmehr vorliegenden Koalitionsvertrag von CDU und FDP erklären die beiden Regierungsparteien:
„… Zudem werden wir die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen mit dem Ziel, die überarbeitete Landesbauordnung, bei der baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben abgeschafft werden sollen, schnellstmöglich in Kraft zu setzen. Wir werden das in der Praxis bewährte, unbürokratische und an Eigenverantwortung appellierende Freistellungsverfahren wieder in die Landesbauordnung aufnehmen…“
Das damit angekündigte Aussetzen der neuen Landesbauordnung hätte zur Folge, dass bis auf Weiteres – d. h. auch über den 28.12.2017 hinaus – die Genehmigungsfreistellungen nach § 67 BauO NW erteilt werden können.
Vor diesem Hintergrund stellen der Kreis Borken allen Bauherrinnen und Bauherren, die in Vorbereitung auf die neue Rechtslage einen Bauantrag gestellt haben, anheim, diesen Bauantrag zunächst ruhend zu stellen und ein Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NW (a. F.) bei der Stadt Isselburg zu initiieren.
Nach endgültiger Klärung der Gesetzeslage kann der Bauantrag zurückgenommen werden.