Übergangsregelung gilt auch für Kita's
Notbetreuung in Kitas am Montag und Dienstag möglich
Das Land NRW hat am 13.03.2020 mitgeteilt, dass zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus ab Montag, 16. März 2020, alle Schulen bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben. Landesweit werden ab Montag auch alle Kindertageseinrichtungen und Angebote der Tagespflege geschlossen. Im Zuge dieser Sofortmaßnahmen hat es einige Missverständnisse gegeben. Dies betraf vor allem dasgestern kommuniziertesofortige Betretungsverbot in Kitas und in der Kindertagespflege für ausnahmslos alle Kinder.
Das Land hat nunmehr klargestellt, dass eine Notbetreuung – genau wie für den Schulbereich – auch in der Kita und Tagespflege am Montag und Dienstag möglich ist. Das bedeutet, dass an diesen beiden Tagen die Kitas und Tagespflegepersonen einheitlich im gesamten Kreisgebiet eine Betreuung für Kinder, die nicht anderweitig betreut werden können, anbieten werden. Der Kreis Borken wird am Montag mit seinen Kommunen die weiteren Einzelheiten abstimmen, wie künftig eine Notbetreuung für Eltern mit Beschäftigung in kritischer Infrastruktur (z.B. medizinischer Bereich) sichergestellt werden kann. Über die weitere Entwicklung wird laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet.