Ablesung der Frischwasser-/Gartenzwischenzähler

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  Frischwasserzähler 1 Frischwasserzähler 2 Frischwasserzähler 3 Gartenzwischenzähler:
Nummer des Zählers:
Geeicht bis:
Ablesedatum:
Zählerstand: *

Erklärung:

Mir ist bewusst, dass bei falschen Angaben meinerseits eine strafbare Abgabenhinterziehung nach § 17 des Kommunalabgabengesetzes vorliegt. Nach § 26 der Abwassergebührensatzung der Stadt Isselburg ist der Gebührenpflichtige verpflichtet, der Stadt Isselburg die zur Gebührenermittlung erforderlichen Angaben zu melden und darüber Auskunft zu erteilen (sog.Melde-und Auskunftspflicht). Werden vorsätzlich über gebührenrechtlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben gemacht oder erforderliche Angaben unterlassen mit der Folge, dass dadurch Gebühren nicht oder nicht in vollem Umfang erhoben werden können, stellt dies eine Abgabenhinterziehung im Sinn des § 17 Kommunalabgabengesetz (KAG) dar. Abgabenhinterziehung ist eine Straftat, die entsprechend geahndet wird. Ich verpflichte mich darauf zu achten, das der Zähler geeicht ist. Mit den von der Stadt Isselburg vorzunehmenden stichprobenartigen Kontrollen besteht Einverständnis.

 

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