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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten wollen, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Angehörige von Staaten, in denen es die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht  gibt, müssen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Weitere Informationen können Sievbeim Standesam erfragen.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung oder die Ablehnung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kostet 40,00 Euro.