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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten

Leistungsbeschreibung

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.

Ab Drillingsgeburten zahlt das Land pro Kind 1.000 Euro. Bei Drillingen beträgt das „Begrüßungsgeld“ demnach 3.000 Euro, bei Vierlingen 4.000 Euro. Das „Begrüßungsgeld“ dient als einmalige Hilfe für die erheblichen Mehraufwendungen, die Eltern nach einer Mehrlingsgeburt tragen müssen. Die Entscheidung soll zudem dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern weiter zu verbessern.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge für das „Begrüßungsgeld für Mehrlingsgeburten“ können bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Die Kommune leitet den Antrag an die Staatskanzlei weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Nachweis der Einschulung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.