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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Waffenhandelserlaubnis Erteilung

Leistungsbeschreibung

Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.

Dafür müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Dafür ist der Nachweis der  entsprechenden Fachkunde erforderlich. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Nachweis der persönlichen Eignung
  • Nachweis der Fachkunde  
  • Gewerbeanmeldung

Soweit bereits vorhanden, sollten Sie auch die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten nachweisen können.  

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.