Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Taxigenehmigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw durchführen wollen, die Sie an behördlich zugelassenen Stellen bereithalten und mit denen Sie Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Voraussetzungen

Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn:

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind
  • keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person belegen;
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
  • der Antragsteller sowie die von ihm zur Durchführung des Taxiverkehrs beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland) des Antragstellers
  • ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift;
  • Antragsinhalt (Durchführung von Taxenverkehr; Anzahl, Art und Sitzplatzzahl der vorgesehenen Fahrzeuge)
  • ggf. Personalien (s. oben) der für die Führung der Geschäfte bestellten Person(en)
  • Ort, Datum, Unterschrift

Fügen Sie dem Antrag die Unterlagen bei, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen.

Die Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate)
     
  • Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer anderen in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr genannten Person. (Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr)

Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, verlangen.