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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Dienstleistungen A - Z

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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Leistungsbeschreibung

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • Unverheiratete Paare

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Freigabevermerk

SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
  • jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
  • ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Was sollte ich noch wissen?

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.