Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Dieser berechtigt, auf gesondert gekennzeichneten Stellflächen zu parken, den sogenannten allgemeinen Sonderparkplätzen für Behinderte. Die Parkerlaubnis setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenkt; es muss jedoch eine Fahrt sein, die der Beförderung des behinderten Menschen dient.
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis gilt in den Ländern der EU. Er berechtigt unter anderem zum Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) angeordneten Parkplätzen.
Mit dem neuen bundeseinheitlichen orangen Parkausweis können verschiedene Personengruppen der schwerbehinderten Menschen sonstige Parkerleichterungen ohne Parken auf speziellen Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol in ganz Deutschland in Anspruch nehmen.