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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Lehrzeiten Bestätigung

Leistungsbeschreibung

Bei der zuständigen Stelle können Sie einen Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit/ Ausbildungszeit stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Ausbildungsrichtung zuständige Kammer, das heißt die Kammer, in deren Bezirk die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung abgelegt oder die Ausbildung durchlaufen wurde. Diese kann z.B. sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bestätigung der Lehrzeit berechnen die zuständigen Stellen gemäß dem Gebührenverzeichnis in der Regel eine Pauschale.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anfrage zur Lehrzeitenbestätigung soll aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich erfolgen. Der Antrag muss vollständig ausgestellt sein und per Post oder Fax an die zuständige Stelle gegeben werden.