Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Kriegsopferfürsorge

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts.
Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen Entschädigungsrecht.
Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung.

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sofern es sich um einen Erstantrag handelt, bitte Bescheidkopie über die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) anerkannten Schädigungsfolgen beifügen.
  • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen
  • Nachweise über Vermögen

Was sollte ich noch wissen?

Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aus der Broschüre Kriegsopferfürsorge, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde.