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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

Leistungsbeschreibung

Für Probefahrten zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb Deutschlands, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") für die einmalige Verwendung.

Das Kurzeitkennzeichen gilt für höchstens fünf Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.

Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter (z. B. Autohändler) zu stellen.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt nicht im Ausland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass der Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil)
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung bis maximal fünf Tage gültig.

Sie müssen das Kennzeichen und den Fahrzeugschein der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben . Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.