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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Handwerksrolle Beurteilung Eintragung gleichwertiger Prüfungen

Leistungsbeschreibung

Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Sie oder Ihr Betriebsleiter können als Diplom-Ingenieur oder Ingenieur, Absolvent einer technischen Hochschule bzw. einer staatlich oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, dem der Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht.

Entsprechendes gilt für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz einen vergleichbaren Hochschulabschluss erworben haben; sonstige Berufsqualifikationen finden über § 9 HwO i.V.m. der EU/EWR-Handwerk-Verordnung Berücksichtigung. Eine Eintragung kann des Weiteren bei Vorliegen einer der Meisterprüfung gleichwertigen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung erfolgen (z.B. Industriemeister).

Die Handwerkskammer (HWK) beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind. Die Entscheidung über die Eintragung trifft ebenfalls die Handwerkskammer.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige (Betriebsstätte) liegt.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren erfahren Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.

Anträge / Formulare

Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.