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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

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🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Wappen Stadt Isselburg
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Gleichstellungsbeauftragte bei der Stadt Isselburg

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“(Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Konkretisiert werden diese Aufgaben in weiteren Gesetzen. Der Handlungsauftrag für alle gleichstellungsrelevanten Vorhaben organisatorischer und personeller Art innerhalb der Verwaltung ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und der Kreis- bzw. Gemeindeordnung NRW.

Ziel der Gleichstellungsarbeit

Gleichberechtigung / Chancengleichheit von Frauen und Männern ist das Ziel.
Gleichstellungspolitik um Gleichstellungsarbeit ist der Weg zum Ziel! Sie ist in der Ausgestaltung immer Ergebnis von Diskussions-, Verhandlungs- Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen.
Die Gleichstellung von Frau und Mann, egal ob in gesellschaftlicher oder privater Hinsicht, ist im Ergebnis so gut, wie jede und jeder Einzelne von uns daran beteiligt ist und mitwirkt.

Gleichstellungsarbeit – weiterhin aktuell!

• Frauen sind wesentlich seltener in Führungspositionen zu finden, als ihre männlichen Kollegen.
• Männer verdienen in verschiedenen Bereichen bei gleichen oder vergleichbaren Aufgaben mehr, als ihre Kolleginnen.
• Frauen sind in politischen und gesellschaftlichen Gremien und Geschäftsbereichen unterrepräsentiert.
• Frauen sind mehr von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer.
• Vor allem Frauen sind der Doppelbelastung von Berufstätigkeit und Familienarbeit ausgesetzt.
• In erster Linie sind es Frauen, die ihre Kinder allein erziehen und dadurch finanziell und sozial benachteiligt sind.
• Von Altersarmut sind meistens Frauen betroffen.
• Opfer von häuslicher Gewalt sind überwiegend Frauen und Mädchen.

Die Gleichstellungsarbeit vor Ort lässt sich in zwei Aufgabengebiete unterteilen
• Arbeit innerhalb der Stadtverwaltung
• Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Isselburg

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie
• Unterstützung in der Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen.
• Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen machen möchten.
• Kontakt zu anderen Frauen suchen.
• Rat und Information wünschen.
• Benachteiligung am Arbeitsplatz, bei Behörden oder im privaten Bereich aufzeigen wollen.
• Informationsmaterial in Form von Broschüren / Flyer erhalten möchten.
Gleichstellungsbeauftragte unterliegen der Schweigepflicht, d. h. grundsätzlich werden alle Gespräche vertraulich behandelt.

29.08.2016