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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Gesundheitszeugnis Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie (gewerblich oder abhängig beschäftigt) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von nicht verpackten Lebensmittel in Berührung kommen oder in Lebensmittelbetrieben, Großküchen, Restaurants und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind, dürfen diese Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben, wenn Ihnen eine Gesundheitszeugnis ausgestellt wurde. In einer Erstbelehrung über Krankheiten, ihr Auftreten und ihre Symptome, Ansteckungsrisiken und Personalhygiene erhalten Sie die entsprechenden Informationen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen keine Unterlagen. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des  Gesundheitszeugnisses ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Gesundheitszeugnis darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Nach der Erstbelehrung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Beschäftigten am ersten Arbeitstag und jedes Jahr im Abstand von einem Jahr neu zu belehren.