Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderem Fahrzeugen entgeltlich / geschäftsmäßig Fahrgäste befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis, auch eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Weitere Ausnahmen gelten im Zusammenhang mit dem Führen von Krankenkraftwagen in bestimmten Fällen (§ 48 Abs. 2 FeV).
Voraussetzungen:
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis,
- Mindestalter: 21 Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen - 19 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat) seit mindestens 2 Jahren, bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Falls die FzF für Taxen und Mietwagen gelten soll:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.