Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderem Fahrzeugen entgeltlich / geschäftsmäßig Fahrgäste befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis, auch eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

Weitere Ausnahmen gelten im Zusammenhang mit dem Führen von Krankenkraftwagen in bestimmten Fällen (§ 48 Abs. 2 FeV).

Voraussetzungen:

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis,
  • Mindestalter: 21 Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen - 19 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat) seit mindestens 2 Jahren, bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben. 

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
  • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Falls die FzF für Taxen und Mietwagen gelten soll:

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).