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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Führerschein Ausstellung ab 17 Jahre

Leistungsbeschreibung

Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 Jahren erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis.

Fahranfänger können somit so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit erfahrenen Fahrbeleitern sammeln, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
  • erfolgreicher Sehtest
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Meldebestätigung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
  • Antragsformular für jede Begleitperson
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.