Führerschein Ausstellung International
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen einen internationale Führerschein für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
- Ordentlicher Wohnsitz des in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Vollendung des 18. Lebensjahr
- EU-Kartenführerschein oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)