Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Inhaber eines gültigen ausländischen Fahrerlaubnis sibnd, dürfen Sie im Umfang Ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn Sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen wollen, müssen Sie eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.