Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig züchten oder halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Die verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit Angaben über
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Räume und Einrichtungen.
- Nachweis der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person