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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Bewachungsgewerbe Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) benötigen Sie eine  besondere  Erlaubnis. Unter "Bewachung" versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. 
Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie umfassen:

  • Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
  • Veranstaltungsdienst
  • Fluggastkontrolle
  • Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz
  • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit und die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.
  • Eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung der IHK benötigen Sie für
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    • den Schutz vor Ladendieben sowie
    • die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.
  • Für sonstige Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe genügt ein Unterrichtungsnachweis der IHK.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister, handelt es sich um eine GmbH & Co. KG so ist ein Entsprechender Auszug für die GmbH und KG einzureichen
  • Führungszeugnis für Behörden § 30 Abs. 5 BZRG, bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen
  • Auskunft über Einträge (gemäß § 915 ZPO und § 26 Abs. 2 InsO) im Schulderverzeichnis des Amtsgericht in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der IHK oder gegebenenfalls Unterrichtungsnachweis der IHK

Anträge / Formulare

Der Antrag ist bei der für den Sitz des Betriebes  zuständigen Stelle einzureichen.