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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Abschriften Beglaubigung

Leistungsbeschreibung

Zur Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften gehören die amtliche Beglaubigung von

  • Abschriften,
  • Vervielfältigungen,
  • Negativen,
  • elektronischen Dokumenten und Ausdrucken elektronischer Dokumente sowie von
  • Unterschriften und Handzeichen.

An unterscheidet zwischen amtlichen und öffentlichen Beglaubigungen. Eine öffentliche Beglaubigung kann durch einen Notar erfolgen, eine amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll sowie das Original.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Welche Gebühren fallen an?

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Was sollte ich noch wissen?

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus wenn:

  • eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist
  • die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschafts­kataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden)