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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Überwachungsstelle für Geräte- und Produktsicherheit Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und den zugehörigen Verordnungen wird beschrieben, in welchen Fällen eine Prüf- und Zertifizierungsstelle tätig werden muss, welche Voraussetzungen diese Stelle erfüllen muss und wie das Verfahren der Akkreditierung vor sich geht.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die vorzulegenden Unterlagen können Sie sich auf der Website der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) informieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Die Kostenrichtlinie der ZLS ist unter Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Menü Antragsverfahren zu finden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen beachten.

Anträge / Formulare

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt  Antragsunterlagen für die Akkreditierung von Organisationen und Gesellschaften online zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.