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08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


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23.10.2017

Reitregelung im Kreis Borken

Mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes werden gemäß § 83 LNatSchG zum 01.01.2018 alle bisherigen Reitregelungen außer Kraft gesetzt.

Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Dies gilt nicht nur für die Benutzung privater, sondern auch öffentlicher Straßen und Wege. Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden im Kreis Borken von der Unteren Landschaftsbehörde ausgegeben.

Neben dem Radfahren und Wandern ist auch das Reiten eine Möglichkeit, die Landschaft ganz natürlich zu erkunden. Dabei hat der Reiter allerdings einige Regeln zu beachten:

Bisherige Regelung

Auf Basis des Lanschaftsgesetzes NRW sieht die bisherige Reitregelung im Kreis Borken eine Freistellung vor, wodurch das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen (ausgenommen: gekennzeichnete Wanderwege, Sport-und Lehrpfade) zulässig ist. Generell ist das Reiten in der freien Landschaft, auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen und Wegen erlaubt. Zur freien Landschaft zählen aber nicht der Wald, die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Stadt, Gemeinde) und die Grünflächen innerhalb einer bebauten Ortslage.

Neue Regelung

Die ab dem 01.01.2018 gültige neue Retregelung gestattet das Reiten im Wald auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf nach den Vorschriften der StVO gekennzeichneten Reitwegen. Das Reiten in der freien Landschaft ist generell gestattet.

Weitere Informationen: www.kreis-borken.de