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Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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18.09.2017

Einschulungstermine für das Schuljahr 2018/2019

Hier ein paar grundliegende Informationen zum Thema Einschulung.

Vorziehen der Einschulung Der Stichtag für das Einschulungsalter zum Schuljahr 2018 / 2019 ist der 30. September 2012.

§ 35 (1) Schulgesetz NRW (Beginn der Schulpflicht) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

§ 35 (2) Schulgesetz NRW Kinder, die nach dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Hinweis: Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 20.06.2008: Kinder im Sinne des § 35 (2) SchulG werden wie Kinder nach Abs. 1 in einem Aufnahmeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 behandelt, wenn sie bis zum Stichtag 15.11. angemeldet wurden. Voraussetzung ist, dass die Schulleitung die Schulfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens vor einer Entscheidung in einem Aufnahmeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 feststellen kann. Kinder im Sinne des § 35 Abs. 2 SchulG, deren Schulfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, können im Rahmen freier Kapazitäten aufgenommen werden.

§ 35 (3) Schulgesetz NRW Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

Anmeldetermine der Grundschulen:

Kath. Grundschule Anholt, Schneidkuhle 12, 46419 Isselburg
06.11.2017 - 10.11.2017
Eltern, deren Kindern auf Antrag eingeschult werden sollen, melden sich bitte telefonisch vorab bei der Schulleitung Frau Schweers, Tel.: 02874 / 2037, um einen Termin zu vereinbaren.

Grundschulverbund Isselschule, Drengfurter Straße 13 - 15, 46419 Isselburg
16.10.2017 - 19.10.2017
Eltern, deren Kindern auf Antrag eingeschult werden sollen, melden sich bitte telefonisch vorab beim Schulsekretariat unter 02874 / 4191, um einen Termin zu vereinbaren.

Zu der Anmeldung ist das Stammbuch oder die Geburtsurkunde mitzubringen. Auf Empfehlung der Schulleitungen sollen die Eltern ihre schulpflichtig werdenden Kinder zum Anmeldetermin
mitbringen.

Anmeldung in den außerschulischen Betreuungseinrichtungen der Grundschulen (OGS / VHTS)

Die Aufnahme erfolgt nur auf Grund eines schriftlichen Antrags gegenüber dem Schulträger. Zur Fristwahrung genügt auch der schriftliche Antrag gegenüber der jeweiligen Schulleitung. Der Antrag auf Aufnahme hat spätestens am 30.11. eines Jahres für das folgende Schuljahr zu erfolgen. Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze in den Betreuungseinrichtungen vorhanden sind, erfolgt die Platzvergabe nach den Kriterien des Kriterienkataloges der Elternbeitragssatzung. Anmeldungen die nach dem 30.11. eingehen, können evtl. berücksichtigt werden, wenn in den Einrichtungen noch freie Plätze vorhanden sind.