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12.03.2020

Coronavirus Kreis Borken

Die Stadt Isselburg und insbesondere Bürgermeister Carbanje spricht sich ausdrücklich für dieses Vorgehen aus. Es berücksichtigt alle aktuellen überregionalen, regionalen und auch Isselburger Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Daher bittet auch Bürgermeister Carbanje alle Bürger und insbesondere die Betreiber von öffentlichen Veranstaltungen der von allen Städten und Gemeinden ausgesprochenen Empfehlung nachzukommen, grundsätzlich alle Veranstaltungen zunächst bis Ende April abzusagen, und somit der ihnen obliegenden hohen Eigenverantwortung gerecht zu werden.
Das abgestimmte Vorgehen dient in erster Linie selbstverständlich dem Schutz eines jeden Bürgers. Wichtiger Bestandteil dieses Schutzes ist dabei, eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, um jedem erkrankten die notwendige Behandlung zukommen lassen zu können.

Auf Einladung von Landrat Dr. Kai Zwicker haben sich am heutigen Donnerstag (12.03.2020) im Borkener Kreishaus die Städte und Gemeinden im Kreis Borken gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt auf ein einheitliches Vorgehen in Sachen „Umgang mit Veranstaltungen“ verständigt. So sagen der Kreis Borken und seine Kommunen grundsätzlich alle eigenen Veranstaltungen – bis auf wenige unverzichtbare Ausnahmen wie Ratssitzungen u. ä. sowie Zusammenkünfte, die der Sicherstellung des öffentlichen Lebens dienen – zunächst bis Ende April ab. Der Kreis Borken und seine Kommunen empfehlen überdies dringend allen Veranstaltern, grundsätzlich alle Veranstaltungen ebenfalls zunächst bis Ende April abzusagen. Ausnahmen solle es nur dann geben, wenn es um die Sicherstellung des öffentlichen Lebens geht, zum Beispiel die Durchführung von Wochenmärkten.

Dem Kreis und seinen Kommunen geht es dabei um Zeitgewinn. „Wir müssen das rasante Tempo der Ausbreitung des Coronavirus sofort verlangsamen“, erklären der Landrat und Dr. Christoph Holtwisch, Sprecher der Bürgermeister im Kreis Borken. „Dies können Politik und Verwaltung aber nicht alleine schaffen“, betonen sie. Nur gemeinsam, das heißt, wenn sich alle Bürger und Veranstalter verantwortungsvoll und rücksichtsvoll zeigen, könne das gelingen.

Sollte im Kreis Borken ein Veranstalter trotzdem eine Veranstaltung mit weniger als 1.000 Besuchern bis Ende April durchführen wollen, ist – wie bisher schon – eine individuelle Einschätzung durch den Veranstalter erforderlich. Hierbei sind die allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und aktuellen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu berücksichtigen. In erster Linie entscheidet der Veranstalter vor Ort, ob er seine Veranstaltung verantwortet bzw. absagt. Die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung als Ordnungsbehörde kann gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt Auflagen erteilen oder eine Absage anordnen.

„Wir als kommunale Familie gehen mit der Absage aller eigenen, nicht notwendigen Veranstaltungen voran“, unterstreichen Dr. Zwicker und Dr. Holtwisch. Gefordert sei aber nun jeder. „Mit diesem gemeinsamen Appell wollen wir helfen, einen Normalbetrieb in Schulen, Gesundheitswesen, Pflege, Versorgung und Wirtschaft weiterhin sicherzustellen“, erläutern sie. „Auf diese Weise lassen sich Risiken vor allem in den Bereichen und Aktivitäten vermindern, die zwar schön und wertvoll für unsere Orte sind, aber in diesen Tagen bei einer kritischen Betrachtung nicht zwingend nötig sind“, so Dr. Zwicker und Dr. Holtwisch. Diese Vorgehensweise werde bereits auch konsequent von vielen Unternehmen, Institutionen und Vereinen im Kreis Borken praktiziert. Ein solches proaktives Vorgehen trage überdies frühzeitig dazu bei, sonst möglicherweise drohende sehr kurzfristige Veranstaltungsabsagen durch die Ortsbehörden zu verhindern.

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besuchern bzw. Teilnehmern dürfen gemäß Erlass des Landes NRW ohnehin bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.