Brandschutz in Isselburg
Der Brandschutz, die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Isselburg. Grundlage ist das Gesetz über den Brandschutzschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für das Land Nordrhein-Westfalen.
Diese gesetzliche Aufgabe nimmt die Stadt Isselburg auch in Anlehnung an ihr Leitbild durch entsprechende finanzielle und organisatorische Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr wahr, um die materielle Ausstattung und deren Unterhaltung sowie die notwendige personelle Stärke zu gewährleisten. In eigener Verantwortung steuert die Freiwillige Feuerwehr die personelle und organisatorische Funktionsfähigkeit (Führung, Ausbildung, Einsatzplanung) im Brandschutz. Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Isselburg ist in Form von 3 Löschzügen organisiert, deren jeweilige Gerätehäuser nicht ständig besetzt sind!
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie dauerhaft in unseren Dienstleistungen von A-Z unter " Brandschutz/ Feuerwehr" und "Brandverhütungsschau", sowie die jeweils aktuellen Satzungen über Erhebungen Kostenersatz und Entgelte und die Brandschausatzung der Stadt Isselburg.