Direkt zu:


Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
Karte anzeigen

Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
Nachricht schreiben
Visitenkarte




Wappen Stadt Isselburg
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
10.04.2017

Bauherren aufgepasst

Mit Schnellbrief 97/2017 vom 06.04.2017 teilt der Städte-und Gemeindebund die Auswirkungen durch den Wegfall des Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW mit. Mit Außerkraftetreten des § 67 BauO NRW besteht kein Anspruch mehr auf die Erteilung einer Genehmigungsfreistellung. Dies führt ab dem 28.12.2017 zu folgender, auch vom Landesministerium mitgeteilter Rechtslage:

  • fertig gestellte Vorhaben nach § 67 BauO NRW genießen nach diesem Zeitpunkt Bestandsschutz
  • noch nicht begonnene Vorhaben bedürfen vor Baubeginn einer Baugenehmigung
  • begonnene, aber nicht fertiggestellte Vorhaben würden ab diesem Zeitpunkt formell rechtswidrig errichtet werden. In einem Genehmigungsverfahren wäre zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Grundsätzlich müsste ein Vorhaben bis zum Abschluss des Verfahrens stillgelegt werden.

Folglich werden fortan nur Vorhaben im Freistellungsverfahren durch die Stadt Isselburg genehmigt, die zweifelsfrei bis zum 28.12.2017 fertiggestellt werden können. Alle weiteren Vorhaben sind beim Kreis Borken, Baugenehmigungsbehörde, einzureichen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Drees unter 02874 911-43 zur Verfügung.