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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

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🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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22.11.2017

Anmeldeschluss für Betreuungsangebote

Hiermit möchten wir auf den Anmeldeschluss für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote der Grundschulen in der Stadt Isselburg hinweisen.

Für Kinder, die den Grundschulverbund Isselschule oder die Katholische Grundschule Anholt besuchen oder im Schuljahr 2018/2019 an einer der beiden Schulen eingeschult werden, besteht die Möglichkeit eine außerunterrichtliche Betreuung nach Schulschluss zu besuchen. Dazu wurde ein entsprechender Anmeldebogen über die Elternpost bzw. die Schreiben zur Einschulung an die Eltern herausgegeben.

Gemäß § 1a Abs. 2 der Satzung der Stadt Isselburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der offenen Ganztagsschule und der verlässlichen Halbtagsschule in Isselburg, hat der Antrag auf Aufnahme spätestens am 30.11. eines Jahres für das folgende Schuljahr zu erfolgen.

An diesen Termin möchten wir alle interessierten Eltern explizit erinnern und darauf hinweisen, dass alle erforderlichen Nachweise der Anmeldung direkt beizufügen sind. Sofern berufstätige Eltern ihre Kinder anmelden, sind entsprechende Bescheinigungen des / der Arbeitgeber/s beizufügen.

Für Kinder, die im Schuljahr 2018/2019 eingeschult werden und vor Schuleintritt einen Ganztagsplatz (mind. 35-Stunden-Buchung) in der Kindertageseinrichtung hatten, wird ebenfalls ein Nachweis benötigt.

Ebenso wird für Kinder, die die Schule wechseln und an der alten Schule bereits eine außerunterrichtliche Betreuungseinrichtung besucht haben, ein Nachweis über die bisherige Betreuung benötigt.

Die Nachweise werden im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Platzvergabe herangezogen.

 

Anmeldungen, die nach dem 30.11.2017 eingehen, können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. Gleiches gilt für unvollständige Anmeldungen.


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